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   FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03   

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https://dejure.org/2005,19916
FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03 (https://dejure.org/2005,19916)
FG Berlin, Entscheidung vom 02.02.2005 - 6 K 6382/03 (https://dejure.org/2005,19916)
FG Berlin, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 6 K 6382/03 (https://dejure.org/2005,19916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerungsrecht für Gehaltszuschüsse der GTZ an im Ausland tätige Berater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerungsrecht für Gehaltszuschüsse der GTZ an im Ausland tätige Berater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besteuerung von Arbeitslohn und Gehaltszuschüssen der GTZ als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland; Besteuerung der Einkünfte aus der Tätigkeit in der Russischen Föderation; Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1946
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.07.1991 - I R 47/90

    Lohnsteuer; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
    Etwas anderes solle nach Auffassung des BFH nur gelten, wenn mit Hilfe von Vertragsunterlagen der Nachweis geführt werden könne, dass mit den unterschiedlichen Formulierungen unterschiedliche sachliche voneinander abweichende Regelungen beabsichtigt seien (vgl. BFH, Urteil vom 31. Juli 1991, I R 47/90, BFHE 165, 392 ).

    Diese gesetzliche Neuregelung war die Reaktion des Gesetzgebers auf das BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 (a. a. O.).

  • BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94

    Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern

    Auszug aus FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
    Als durch das Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis veranlasst gilt eine Einnahme, die für eine Beschäftigung gewährt wird, wenn sie sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft erweist (vgl. u. a. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 24. Oktober 1997, VI R 23/94, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1999, 323, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 184, 474; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 19 EStG , Anm. 154).
  • FG Düsseldorf, 23.04.1998 - 10 K 6061/97

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung; Fehlen des Wohnsitzes oder gewöhnlichen

    Auszug aus FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
    Erst bei künftigen Doppelbesteuerungsverhandlungen könnte das Kassenstaatsprinzip auch für mittelbare Dienstverhältnisse oder die mittelbare Zahlung aus dem Bundeshaushalt gelten (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juni 1997, 12 K 48/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 981 sowie Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1998, 10 K 6061/97 KG, EFG 1998, 1069).
  • FG Baden-Württemberg, 06.06.1997 - 12 K 48/97

    Anspruch auf Lohnsteuerfreistellung; Bestehen berechtigten

    Auszug aus FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
    Erst bei künftigen Doppelbesteuerungsverhandlungen könnte das Kassenstaatsprinzip auch für mittelbare Dienstverhältnisse oder die mittelbare Zahlung aus dem Bundeshaushalt gelten (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juni 1997, 12 K 48/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 981 sowie Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1998, 10 K 6061/97 KG, EFG 1998, 1069).
  • FG Bremen, 22.01.1998 - 497131S 1

    Voraussetzungen der Gewähr von Kindergeld an einen Ausländer; Unmittelbare

    Auszug aus FG Berlin, 02.02.2005 - 6 K 6382/03
    Erst bei künftigen Doppelbesteuerungsverhandlungen könnte das Kassenstaatsprinzip auch für mittelbare Dienstverhältnisse oder die mittelbare Zahlung aus dem Bundeshaushalt gelten (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Juni 1997, 12 K 48/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 981 sowie Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1998, 10 K 6061/97 KG, EFG 1998, 1069).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11

    Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem

    Es sei auch auf das Urteil des FG Berlin vom 02. Februar 2005 (Az.: 6 K 6382/03) hinzuweisen.

    b) Zudem stellen nach der Überzeugung des Senats auch die von der C... GmbH/E... im Streitjahr gezahlten Beträge Arbeitslohn aus dem mit einem ausländischen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis dar - ohne dass eine arbeitsrechtliche Beziehung zur C... GmbH/E... begründet worden ist (so schon das FG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2005 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946 in einem vergleichbaren Fall).

    Entscheidend ist, ob die Zuwendung des Dritten ihrem Grunde nach im weitesten Sinne im Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis wurzelt und nicht aufgrund eines anderen Rechtsgrundes gewährt wird (FG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2005 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946).

  • BFH, 08.09.2021 - I R 17/18

    Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte

    GIZ/CIM zahlten die Zuschüsse im Hinblick auf den mit der Universität geschlossenen Arbeitsvertrag, d.h. mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges Arbeitsverhältnis (vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 02.02.2005 - 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 12 R 27/06
    Die Beklagte hat sich insoweit auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 2.2.2005 - 6 K 6382/03 - bezogen, der ein vergleichbarer Fall zugrunde liege.

    Zu diesen zählt nach der zutreffend von der Beklagten aufgezeigten Rechtsprechung der Finanzgerichtsbarkeit (FG Berlin v. 2.2.2005, a.a.O.) auch der von der GTZ/CIM gezahlte Gehaltszuschuss zu dem mit einem ausländischen Arbeitgeber bestehenden Arbeitsverhältnis, denn diese Zuschusszahlung ist (nur) durch das ausländische Arbeitsverhältnis veranlasst.

  • FG Thüringen, 25.04.2013 - 2 K 756/10

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer entsandten Fachkraft nach

    Das Kassenstaatsprinzip ist bei Lohnzahlungen der gemeinnützigen privatrechtlichen XYZ GmbH an ihre Mitarbeiter nicht anwendbar, da der Kassenstaat nicht formell Schuldner der gezahlten Vergütung ist (vgl. auch FG Berlin, Urteil vom 02.02.2005 6 K 6382/03, EFG 2005, 1946).
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